Balkonkraftwerke

Unsere Veranstaltung zu Balkonkraftwerken hat über Grundlagen und neue Entscheidungen informiert.

Die GAL Saulheim und die Grünen der VG Wörrstadt hatten zum Weingut Porderhof eingeladen, damit sich Interessierte über die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Thema PV unverbindlich informieren können. Mit Anschauungsmaterial, Handouts und einem Bericht über die aktuelle Marktsituation und den rechtlichen Rahmen gaben Markus Prüssmann und Kollegen einen aktuellen Überblick.

Fazit:

Durch das Solarpacket 1des Bundes und die Förderung von Balkonkraftwerken durch die VG können nun viele, egal ob Eigentümer:innen oder Mietende zur Energiewende beitragen und nebenbei Stromkosten senken.

Neuerungen des Solarpakets I für Balkonkraftwerke

800-Watt-Einspeisegrenze:

Die maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Dies bedeutet eine effizientere Nutzung der Solarenergie.

Weniger Bürokratie:

Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber wird aufgehoben. Stattdessen ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdaten-Register der Bundesnetzagentur erforderlich – mit weniger Angaben als zuvor.

Gesamtnennleistung von 2000 Wp:

Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt.

Stromzähler:

Die Pflicht für einen zusätzlichen Stromzähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können auch alte Ferraris-Zähler verwendet werden.

#klimaschutz  und #energiewende nur mit Grün