Im Herbst 2010 fand eine Offenlage der Bebauungspläne zur Nordspange statt.
Die parallelen Bebauungsplanaufstellungen von Wörrstadt (unter zwei Drittel ab der K21) und Saulheim (Oberes Ende bis zur L401) wurden im Herbst öffentlich ausgelegt.
Unser Ratsmitglied Markus Kirchhöfer hat sich die Planungen angesehen, und neben der grundsätzlichen Ablehnung der Planung auch detailliert Stellung bezogen.
Stellungnahme :
Die generelle Notwendigkeit der Straße zur Abwägung der Umweltverträglichkeit differenziert nicht zwischen PKW und LKW, da jedoch genau diese Unterscheidung für die Bewertung des BBP notwendig ist, kann in diesem Punkt nur spekuliert werden.
Die Verkehrsprognosen sind aufgrund des inzwischen erfolgten Baus der Westspange Wörrstadt überholt, bzw. müssen aufgrund aktueller Verkehrszählungen überprüft werden.
Die Entlastungswirkung soll in erster Linie im Bereich des Schwerverkehrs erfolgen, so die Aussage der beteiligten Gremien der Stadt Wörrstadt und der Ortsgemeinde Saulheim, dies wird im BBP-Verfahren jedoch nicht bewertet.
Insbesondere aufgrund der geplanten Steigung der „Lineallinie“, ist jedoch davon auszugehen, das dies durch die vorliegende Planung nicht erreicht wird,
daher ist die Planung grundsätzlich abzulehnen.
Ich möchte hier die Linienführung der Variante Mitte/Süd nochmals vorbringen, hier würde genau diese Lineallinie verlängert, sodass sich das Steigungsverhältnis verbessern würde.
Den Ausschluss dieser Variante aufgrund der angeblich schwierigen Anschlusssituation an die K21ist nicht näher erläutert, dies kann nicht nachvollzogen werden und wird in Abrede gestellt.
Die günstige Ausnutzung der Topographie bei der Unterquerung der Bahnlinie und die auch im weiteren Verlauf wesentlich geringeren Geländeabtragungen wurden ebenfalls nicht ausreichend gewürdigt.
Im weiteren Verlauf kann durch eine nach Norden geschwungene Trassenführung die Beeinträchtigung der „Kleinen Hecken“ vermieden werden. Dem geplanten Eingriff in diesem Bereich von 1200 m², inklusive der Fällung der Walnussbäume, wird widersprochen.
Trotz der geplanten bzw. vorhandenen Parallelwege für die Landwirtschaft und Naherholungssuchende wird die Anlage von nur einer Querungsstelle (Limesweg) als nicht ausreichend angesehen.
Die Umweltuntersuchungen werden als nicht ausreichend angesehen. Hier sei z.B. auf die räumlich unvollständig erfolgte Untersuchung zum Vorkommen des Feldhamsters verwiesen.
Die „Vertragsnaturschutzfläche Feldhamster“ (Kompensationsmaßnahme einer Windkraftanlage) wird reduziert, ein Ausgleich dieser Reduzierung ist nicht erkennbar.
Der Eingriff in den Grundwasserhaushalt ist in seinen Auswirkungen sowohl auf das Gebiet der Kleinen Hecken, als auch auf die Stabilität der neuen Böschungen nicht ausreichend untersucht.
Es wird empfohlen durch eine Verlängerung der Trasse (Variante Mitte Süd) die Tiefe des notwendigen Einschnitts zu reduzieren.
Die erforderlichen Bäume sollten in ein bis zwei Flächen konzentriert werden, um ökologisch wertvolle Rückzugsflächen für Fauna und Flora zu entwickeln.
Der Geh-und Radweg zwischen den Ortslagen entlang der K21 muss entsprechend der aktuellen Rechtslage ausreichend breit hergestellt werden, in den Planunterlagen ist dies jedoch nicht erwähnt.
Der Anbindung des befestigten landwirtschaftlichen Weges an die K21 im Bereich des Kreisels wird als nicht notwendig widersprochen, durch die Anbindung wird zusätzlicher Flächenverbrauch generiert, dem kein besonderer Nutzen, insbesondere im Blick auf die Ziele der Planung entgegensteht.
Die Interessen der Denkmalpflege müssen durch detaillierte Voruntersuchungen besser berücksichtigt werden, aus diesen Untersuchungen könnte sich unter Umständen eine Trassenverschiebung ergeben.