4. Stand des Bebauungsplan Nr. 6.33.1 “ Hinterm Kapellenberg – Mühle Schuhmacher“
5. Beratung und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise des Bebauungsplanes Nr.6.33.1 Hinterm Kapellenberg – Mühle Schuhmacher“
Es tritt ein neuer Investor auf den Plan, und schon befasst sich der Rat wieder mit diesem Thema, trotz der festgelegten Hochwasserbereiche und der (vermuteten) fränkischen Gräber in diesem Bereich.
6. Vorstellung der KITA Naturgruppe
8. Beratung und Beschlussfassung über das Bürgerbegehren bezüglich des Nachbarschaftsspielplatzes gem. § 17 a GemO
Die Terminverschiebung auf den 22. Oktober soll beschlossen werden,
diese ist nötig, da der Landeswahlleiter die grundgesetzlich vorgesehene Gleichstellung von Wahlen und Abstimmungen, niedriger bewertet als eine wohl fehlende Ausführungsregelung…
9. Information zur Einschätzung der voraussichtlichen Kosten bezüglich der mit dem Bürgerbegehren verbundenen Maßnahme
Kosten entstehen keine, lediglich indirekt, da durch den Erhalt des Nachbarschaftsspielplatzes, die dort gebaute KiTa an einem anderen Standort realisiert werden muss.
Kosten für Grunderwerb stehen übrigens zukünftige Vermögenswerte in der Bilanz gegenüber,
Wenn der Grunderwerb (und die Entwicklung eines Geländes) günstiger als der bilanzielle Wert sind, entsteht sogar ein Buchgewinn.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.29.3 „Gewerbepark Teil II, 3. Änderung – 1. Bauabschnitt“
Nachdem schon vor Jahren der Gewerbepark Teil II bis zum Teil III überplant werden soll, gibt es nun eine Vorlage, die lediglich den Bestand (unterhalb des Postfrachtzentrums) betrifft.
Die Verwaltung spricht immer vom Bedarf an vermarktbaren und erschlossenen Flächen, schafft hier aber keine Möglichkeiten.