Neuer Bebauungsplan für den Gewerbepark Teil 3
Inzwischen ist die erste Runde der Beteiligung vorbei.
Obwohl angekündigt, waren noch keine Unterlagen in der letzten Planungsausschusssitzung vorhanden, das Thema konnte nicht beraten werden.
Ob die Verwaltung das weiter Verfahren ohne Ausschussvorberatung im Rat weiter durchziehen will, wissen wir noch nicht. es bleibt spannend.
In der Ratssitzung am 30.3.2011 wurden weitreichende Änderungen auf den Weg gebracht, die den Charakter des Gewerbegebietes nachhaltig verändern werden.
Es soll fast überall Wohnbebauung zulässig werden, der Gewerbepark Teil 2 (unter der Post) verliert seine zweite Haupterschließung, im Teil 3 wird sich kaum noch Gewerbe ansiedeln können.
(Stellungnahme der GAL-Fraktion in der Ratssitzung am 30.3.2011)
Die Saulheimer Gewerbepolitik kann man kurz charakterisieren als „ 2 Jahrzehnte Pleiten, Pech und Pannen“. Nach der Realisierung des Gewerbeparks Teil III durch die Mannheimer MVV gab es kurze Lichtblicke durch die Ansiedlung mehrerer Geschäfte und nicht zu vergessen durch die kürzlich erfolgte Ansiedlung der Raiffeisen im Teil I-Erweiterung. Mit den heutigen Verwaltungsvorschlägen zur umfangreichen Änderung des Gewerbeparks Teil III verabschiedet sich die Gemeinde endgültig vom ursprünglichen Ziel, attraktive Flächen für Handel, Handwerk und mittelständische Betriebe vorzuhalten.Wohnen und Arbeiten vor Ort ist Schnee von gestern!Der Gewerbepark Teil III mutiert zum Wohngebiet. Folge ist nicht nur die eingeschränkte, schwierigere Vermarktbarkeit der verbleibenden Restfläche an Gewerbegrundstücken, sondern bestehende Ansiedlungen werden eingeschränkt nutzbar. Die Gefahr der Einschränkungen und Beschwerden gegen die bereits angesiedelten Märkte sind vorprogrammiert.Der angrenzende Gewerbepark Teil II, dessen Flächen alle in Gemeindebesitz sind und seit vielen Jahren Schulden finanziert vorgehalten werden, wird durch die heute vorgeschlagenen Änderungen ebenso beschnitten. Die Gemeinde wird einen zusätzlichen Wendehammer oder Kreisel bauen und GI-Grundstücke abstufen müssen.Die bisher bestehenden Puffer wegen Lärmbelästigung fallen durch die Aufweichung der bisherigen Mischgebietsabstufungen weg. Warum machen wir das alles? …wegen eines Investors, der angeblich 19 Senioren gerechte Wohnungen bauen will, von dem es bisher weder schriftliche Verträge noch Zahlungen gibt.Er soll höher bauen dürfen, braucht keine Bäume an Ort und Stelle zu pflanzen, darf dort wo nur Betriebswohnungen zulässig waren unbegrenzt Wohnungen bauen, läßt der Gemeinde eine Restfläche zurück, die wir dann nur schwer veräußern können……kurz gefasst er soll ein stark aufgewertetes Mischgebietsgrundstück zum Diskountpreis erhalten.Wenn uneingeschränkte Wohnnutzung dort ermöglicht wird, müssen auch die Grundstückspreise entsprechend angepasst und die Berechnungen aus der Umlegung überrechnet werden. Die Umsetzung des Gewerbeparks Teil III gestaltete sich über viele Jahre als sehr schwierig und war erst möglich durch die Solidargemeinschaft der Grundstückseigentümer, die als Erschliessungs- Gemeinschaft in einem langwierigen Einigungs- und Abwägungsverfahren durch die MVV und das Katasteramt auf einen Nenner gebracht wurden. Im Umlegungsverfahren wurde je nach späterer Nutzung als Mi 1, Mi2, Mi3/ Mi4 oder GE- Fläche der Einwurfswert berechnet.Wenn die Gemeinde heute Flächen, die sie erst in der Umlegung erhalten hat nachträglich aufwertet, werden viele private Grundstücksbesitzer nachträglich übervorteilt. Klagen sind zu erwarten und sind auch schon angekündigt. Die GAL fragt … ist das alles schon kalkuliert? … wurde mit der MVV und dem katasteramt über die geplanten Änderungen gesprochen? … sind nicht alle Eigentümer vor der Änderung zu beteiligen? … Wieviele Nachfolge Kosten sind durch die vorgeschlagenen Änderungen zu erwarten? Rechnet sich das im Verhältnis zum Grundstückserlös für dieses Gelände in Höhe von ca. 310.000 € ? Wo bleibt die Planungs- und Rechtssicherheit für die Erschliessungs- gemeinschaft? Seniorengerechte Wohnanlagen gehören nicht in die Peripherie, schon gar nicht wenn man mit dem „Rollator“ 1,5 km vom Ort aus steil bergauf laufen muss! Alte Menschen als aktive Mitglieder der Gemeinde gehören in den Ort, laufnah zu Apotheke, Arzt, Kirche und Friedhof, mit Anschluss an das tägliche Leben.Im alten Ortskern gibt es mehrere große, bäuerliche Anwesen, die schon lange leer stehen (z.B. in der Ostergasse und im Vogelsang), außerdem eine große Baufläche unterhalb des Friedhofs und im Westring Teil V.Die alten Ortskerne mit neuem Leben und neuen Nutzungen zu füllen muss ursächliche Aufgabe der Gemeinde und Aufgabe der Städtebauentwicklung sein!