Unterzeichnung der ICAN-Städteappells zur Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrag

in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung wird über einen Antrag der GAL beraten, ein Zeichen gegen Atomwaffen zu setzen:

“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“

Antrag:

Unterzeichnung des ICAN-Städteappells für ein Atomwaffenverbot (ICAN Deutschland,

Die Ortsgemeinde unterzeichnet den Städteappell, und  verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Stationierung, Besitz und Einsatz von Atomwaffen zu verhindern.

Begründung :

Die Ortsgemeinde könnte z. B. im Rahmen von Genehmigungs-, oder anderen Verwaltungsverfahren an Vorgängen rund um die Stationierung, Besitz und Einsatz von Atomwaffen eingebunden werden; in diesem Fall wird die OG alles Mögliche tun, dies zu verhindern.

In einer Zeit, in der z.B. durch die Aufkündigung des INF-Vertrages die Atomare Bedrohung wieder steigt, müssen wir auch vor Ort Zeichen setzen, dass wir diese Bedrohung der Existenz der Menschheit nicht weiter hinnehmen wollen.

Im Kriegswaffenkontrollgesetz Deutschlands ist klar geregelt, das Atomwaffen auf deutschem Boden verboten sind, daher ist es nicht nachzuvollziehen, das die Bundesregierung sich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag in den Weg stellt.